Vor ungefähr 10 Monaten haben wir für Euch die Frage geklärt, ob ein Mitarbeiter fristlos gekündigt werden kann, wenn der Arbeitgeber feststellt, dass in einem privaten WhatsApp-Chat krasse Äußerungen gefallen sind? Damals hatten wir schon gesagt, dass der Fall in die Revision gehen wird und damit zum Bundesarbeitsgericht (BAG). Genauso ist es natürlich gekommen und die Entscheidung des BAG liegt nun mit den Entscheidungsgründen vor, weshalb es für uns nochmal ein Anlass ist zu schauen, was genau das höchste deutsche Arbeitsgericht gesagt hat. Dazu hat sich unser Experte Dirk Schwenn den Fachanwalt für das Arbeitsrecht Tobias Nuxoll an seine Seite geholt und gemeinsam erläutern sie Euch die Entscheidung des BAG zu dem Fall. Also viel Spaß beim Anschauen des neuen Videos von Vereinfacher.de!
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