Corona hält uns weiter fest im Griff. Das Bundesarbeitsministerium ist höchst aktiv. Arbeitgeber sind mittlerweile verpflichtet, ihren Beschäftigten Corona-Tests zur Verfügung zu stellen. Hier stellen sich diverse Fragen, etwa was der Arbeitnehmer machen kann, wenn der Arbeitgeber sich weigert. Und auf der anderen Seite, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten kann, einen Test durchzuführen.
Im aktuellen AfA ABC beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, alle wichtigen Fragen.
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