Arbeitnehmer können im Laufe ihres Berufslebens in den verschiedensten Zusammenhängen mit einer Gesundheitsprüfung zu tun bekommen.
Häufig wird diese bereits rechtswidrig umgesetzt, sprich: Es werden unzulässige Fragen gestellt. Mit der Folge, dass dem Bewerber bzw. dem Beschäftigten ein Recht zur Lüge zusteht. Alles dazu in unserem ersten Teil: LINK
Und wie sieht es generell mit der Zulässigkeit von Einstellungsuntersuchungen oder anderen Überprüfungen der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind?
In Teil II zum Thema „Einstellungsuntersuchungen“ beantwortet Marc-Oliver Schulze, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei den AfA Rechtsanwälten, alle wichtigen Fragen zu diesem Thema.
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